DDL
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(Stand Februar 2006, überarbeitet durch Dr. Seeber)

» Hautveränderungen, die mit dem Laser behandelt werden können

Prinzipiell sollten alle behandelbaren Diagnosen durch einen Hautarzt gestellt werden. Die unterschiedlichen Diagnosen lassen sich teilweise über verschiedene Wege behandeln. Einen „Goldstandard“ für den Lasereinsatz gibt es nur in wenigen Fällen. Ein in der Lasertherapie erfahrener Arzt muss daher entscheiden, welcher Laser oder welche hochenergetische Blitzlampe am besten für den jeweils vorliegenden Fall geeignet ist.

Bei unklarer Diagnose ist eine Absicherung durch eine Probenentnahme und eine anschließende mikroskopische Untersuchung notwendig. In einigen Fällen, insbesondere bei großflächigen Veränderungen, sind Probebehandlungen sinnvoll. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Doppelnennungen sind möglich.

» Hautveränderungen, die nicht mit dem Laser behandelt werden können (Kontraindikation)

Bösartige oder bösartig wachsende Veränderungen der Haut sollten weiterhin grundsätzlich nicht mit dem Laser behandelt werden, da die histologische Kontrolle fehlt. Die Lasertherapie stellt bei diesen Indikationen niemals die Therapie der ersten Wahl dar. Nur in Ausnahmefällen (keine anderen Therapiemöglichkeiten, kontrollierte Studien) können diese Indikationen auch von erfahrenen Lasertherapeuten angegangen werden.

  • Basalzellkarzinom (invasiv/knotig; Basaliom)
  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
  • Lentigo maligna
  • Naevuszellnaevi (Pigmentmale; Entartung zum Melanom ist möglich! Aufgrund der hohen Rezidivrate und der Möglichkeit der malignen Transformation sollte eine Behandlung nicht erfolgen)
  • Stachelzellkarzinom (invasiv/knotig; Spinaliom)
  • Andere potentiell bösartige Veränderungen
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