»
Lasersicherheit - Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen
Haut
» Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 169. Sitzung der
SSK am 31.10.2000
Veröffentlicht im BAnz Nr. 73 vom 18.04.2001
Veröffentlicht in Band
46 der Reihe „Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission“
Kurzinformation
Lasersysteme werden in der Medizin zu
vielen therapeutischen und diagnostischen Anwendungen mit
sehr gutem Erfolg genutzt. Einige Behandlungen wurden erst
durch den Laser möglich, besonders bei Hauterkrankungen
oder -veränderungen.
Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten,
die leichte Anwendbarkeit und der günstige Preis haben
dazu geführt, dass Laser für die verschiedensten
kosmetischen Korrekturen wie Haarentfernung, Falten- und Pigmentbeseitigung
oder zur Entfernung von Tätowierungen genutzt werden.
Sie haben in Kosmetik- und Friseursalons eine große
Verbreitung gefunden.
Dies führte zu der gefährlichen
Entwicklung, dass der Einsatz leistungsstarker Laser (bis
zur Klasse 4) ohne das Wissen um die genaue Wirkung sowie
über die Gefahren für die Gesundheit der so Behandelten
in Kauf genommen wird. Oft fehlen geeignete Vorkehrungen zur
Vermeidung von Schädigungen.
Die Anwender sind zurzeit durch keine
gesetzliche Regelung gezwungen, ihre Qualifikation zum Betreiben
eines Lasers und über das Wissen um Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
nachzuweisen.
Die SSK zeigt mit der vorliegenden Empfehlung
die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen
Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen
wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren
zu schaffen.
Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche
Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass die Laseranwendung
auf die menschliche Haut ausschließlich durch einen
speziell dafür ausgebildeten Arzt erfolgt. Nur ein speziell
ausgebildeter Arzt kann die Indikation zur Laseranwendung
an der menschlichen Haut stellen und nur er hat, insbesondere
bei unklaren Hautbefunden, die Möglichkeit zur weiteren
Diagnostik. Auch die kosmetisch begründete Behandlung
von Hautveränderungen mit Lasern soll nur von speziell
ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden; Laseranwendern
in Haarstudios und Schönheitssalons fehlt in der Regel
das erforderliche Fachwissen.
Empfehlungen der Strahlenschutzkommission
des Bundesumweltministeriums
Volltext
der Strahlenschutzkommission.pdf (211 KB)

Um Pdf-Dateien zu betrachten
benötigen Sie den Acrobat-Reader.
Eine kostenfreie Version können Sie hier herunterladen: |
 |
|